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12. August 2024

Jetzt noch euren Antrag für die Regionale Kulturförderung einreichen!

Die Emsländische Landschaft fördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen kulturelle und künstlerische Projekte mit regionaler Bedeutung. Grundlage der Förderung ist eine Zielvereinbarung, die zwischen der Emsländischen Landschaft e.V. und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur geschlossen wurde.

Grundsätzlich beträgt die Fördersumme mindestens 500 Euro und maximal 9.950 Euro und darf nicht mehr als 50 % des Gesamtvolumens eines Projektes ausmachen. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung können vorrangig gemeinnützige Vereine und Initiativen stellen. Gefördert werden Amateure, die selbst kulturell tätig sind. Über die Vergabe der Mittel entscheiden die Gremien der Landschaft, die durch Experten aus Fachgruppen beraten werden.

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen:

  • freies professionelles Theater
  • Theater- und Tanzpädagogik
  • Amatheurtheater
  • nichtstaatliche Museen, Museumspädagogik
  • Musik
  • neue Medien (keine Filmförderung)
  • Literatur
  • bildende Kunst (keine individuelle Künstlerförderung)
  • Soziokultur
  • Kunstschulen
  • Plattdeutsch
  • innovative Heimatpflege
  • außerschulische kulturelle Jugendbildung
  • spartenübergreifende Projekte

Anträge können noch bis zum 31. August 2024 per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Die Projektbeschreibung und den Finanzierungsplan bitte dem Antrag zusätzlich beifügen.

Hier geht's zu den Antragsformularen.

Gefördert durch:

Sitz der Emsländischen Landschaft e.V.
Schloss Clemenswerth
49751 Sögel

T: 05952 9323-0
F: 05952 9323-40
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftsstelle
Am Neuen Markt 1
49716 Meppen

T: 05931 49642-0
F: 05931 49642-29
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!