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03. September 2024

Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Um kleine Kultureinrichtungen zielgerichtet zu unterstützen, hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht. Ziel dieses Investitionsprogramms ist es, den regionalen Kultureinrichtungen zu ermöglichen, sich beispielsweise durch technische und bauliche Neuerungen in ihren Häusern oder durch dringend benötigte Anschaffungen weiterzuentwickeln. Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder (im Theaterbereich) nicht mehr als fünf Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Das Programm gliedert sich in zwei Förderlinien. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.

Fördersumme: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.

Anträge können mit dem Antragsformular gestellt werden.

Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen bei der Emsländischen Landschaft trifft der Vorstand.

Weitere Informationen zu Ausschreibung und Antragsverfahren erhalten Sie auch auf der Website des MWK.

Hier geht's zu den Antragsformularen.

Die vorläufige Antragsfrist ist der 31. Oktober 2024.

Gefördert durch:

Sitz der Emsländischen Landschaft e.V.
Schloss Clemenswerth
49751 Sögel

T: 05952 9323-0
F: 05952 9323-40
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Geschäftsstelle
Am Neuen Markt 1
49716 Meppen

T: 05931 49642-0
F: 05931 49642-29
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