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08. Juli 2024

Förderprogramm: Investitionsprogramm - energetische Maßnahmen

Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zur Förderung energetischer Maßnahmen

Die Emsländische Landschaft e.V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim vergibt ab sofort zusätzliche Mittel zur Förderung energetischer Maßnahmen, um den Energiebedarf regionaler Kultureinrichtungen zu verbessern und energetische Sanierungen zu ermöglichen. Dementsprechend muss es sich um Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung handeln. Die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten Mittel sind begrenzt. Anträge sollten daher zeitnah gestellt werden.

Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder (im Theaterbereich) nicht mehr als fünf Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.

Fördersumme: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.

Anträge können mit dem Antragsformular bis zum 15.10.2024 gestellt werden.

Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen bei der Emsländischen Landschaft trifft der Vorstand.

Hier geht's zu den Antragsunterlagen.

Weitere Informationen zu Ausschreibung und Antragsverfahren erhalten Sie auch auf der Website des MWK.

Gefördert durch:

Sitz der Emsländischen Landschaft e.V.
Schloss Clemenswerth
49751 Sögel

T: 05952 9323-0
F: 05952 9323-40
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Geschäftsstelle
Am Neuen Markt 1
49716 Meppen

T: 05931 49642-0
F: 05931 49642-29
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