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10. August 2026

Erinnerung: Antragsfrist für die Regionale Kulturförderung

31. August – Antragsfrist für Projekte im 1. Halbjahr 2027

Die Emsländische Landschaft fördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen kulturelle und künstlerische Projekte mit regionaler Bedeutung.

Wichtig: Anträge für Projekte im 1. Halbjahr 2027 müssen bis zum 31. August 2026 per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Gefördert werden unter anderem Projekte aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik, Literatur, bildende Kunst, Soziokultur, Museen, Kunstschulen, Plattdeutsch, Heimatpflege und kulturelle Jugendbildung.

Die Förderung beträgt grundsätzlich 500 bis maximal 9.950 Euro und darf höchstens 50 % der Gesamtkosten des Projekts ausmachen.

Dem Antrag sind bitte eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen.

Alle Fragen rund um die regionale Kulturfördung beantwortet gerne Frau Vivekananthan: 05931 49642-16 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Jetzt Antrag vorbereiten und Frist nicht verpassen!

Gefördert durch:

Geschäftsstelle
der Emsländischen Landschaft e. V.
Am Neuen Markt 1
49716 Meppen

T: 05931 49642-0
F: 05931 49642-29
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungzeiten:
Mo. - Do.

08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitags geschlossen

Sitz der Emsländischen Landschaft e. V.
Schloss Clemenswerth, 49751 Sögel