Schloss Clemenswerth
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Die Landschaft bietet verschiedene Förderprogramme an, die aus regionalisierten Landesmitteln finanziert werden. Je nach Programm unterscheiden sich Antragstermine, Formulare und Förderkriterien. Bei Fragen stehen Ihnen die Sacharbeiter gerne zur Verfügung.
Die Emsländische Landschaft fördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen kulturelle und künstlerische Projekte mit regionaler Bedeutung.
Grundsätzlich beträgt die Fördersumme mindestens 500 Euro und maximal 9.950 Euro und darf nicht mehr als 50 % des Gesamtvolumens eines Projektes ausmachen. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung können vorrangig gemeinnützige Vereine und Initiativen stellen. Gefördert werden Amateure, die selbst kulturell tätig sind. Über die Vergabe der Mittel entscheiden die Gremien der Landschaft, die durch Experten aus Fachgruppen beraten werden.
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen:
Anträge für Projekte im 1. Halbjahr können dabei bis zum 31. August des Vorjahres und für das 2. Halbjahr bis zum 31. März eines Jahres per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Die Projektbeschreibung und den Finanzierungsplan bitte dem Antrag zusätzlich beifügen.
Die Förderung wird in Form einer „Billigkeitsleistung“ (für die kein Verwendungsnachweis erforderlich ist) an Kultureinrichtungen und -vereine vergeben, die durch die Corona-Notmaßnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Gemeinnützigkeit ist keine Fördervoraussetzung, öffentlich-rechtliche Körperschaften und natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.
Fördersumme: Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den Zahlungsverpflichtungen, die seit dem 01.11.2020 aufgelaufen sind und nicht durch Einnahmen abgedeckt werden konnten. Die Förderung kann maximal 50.000 € betragen.
Antragsfrist: Anträge konnten bis zum 15.09.2021 bei der Emsländischen Landschaft eingereicht werden.
Anträge sollten auf dem für dieses Programm vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.
Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird nach Dringlichkeit der Förderung entschieden. Anträge mit Zuschussbedarf unter 10.000 € werden vorrangig behandelt.
Dieses Förderprogramm ist abgeschlossen. Es sind keine Anträge mehr möglich!
Um kleine Kultureinrichtungen zielgerichtet zu unterstützen, hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein 2,5 Millionen Euro umfassendes Investitionsprogramm auf den Weg gebracht. Ziel dieses Investitionsprogramms ist es, den regionalen Kultureinrichtungen zu ermöglichen, sich beispielsweise durch technische und bauliche Neuerungen in ihren Häusern oder durch dringend benötigte Anschaffungen weiterzuentwickeln. Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder (im Theaterbereich) nicht mehr als fünf Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Das Programm gliedert sich in zwei Förderlinien. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.
Fördersumme: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Anträge können mit dem Antragsformular gestellt werden.
Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen bei der Emsländischen Landschaft trifft der Vorstand.
Weitere Informationen zu Ausschreibung und Antragsverfahren erhalten Sie auch auf der Website des MWK.
Die vorläufige Antragsfrist ist der 30. November 2024.
Das Land Niedersachsen hat ein neues Programm zur Förderung der Solo-Selbstständigen in der Kultur aufgelegt. Insgesamt 10.000.000 € stehen dafür landesweit zur Verfügung. Grundbedingung ist, dass die beantragenden oder beauftragten Solo-Selbständigen aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum ab März 2020 von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen waren. Bezuschusst werden die Gagen bzw. Honorare, die Veranstalter mit Künstlern und anderen Solo-Selbstständigen vereinbaren, um ein Kulturprojekt durchzuführen. Der Antrag muss vom Veranstalter gestellt werden. Gemeinnützigkeit ist keine Fördervoraussetzung, öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Das Programm gliedert sich in die vier Förderlinien A bis D.
Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.
Fördersumme: Die Zuschusshöhe kann zwischen 1.500 und 30.000 € betragen und je nach Förderlinie bis 100 % der förderfähigen Ausgaben umfassen. Ein Antragsteller kann bis zu drei Anträge stellen, deren Zuschuss-Summe darf aber nicht über 30.000 € liegen.
Antragsfrist: Anträge wurden von der Emsländischen Landschaft fortlaufend entgegengenommen, solange Fördermittel verfügbar waren. Anträge in der Linie C ab 8.000 € und in der Linie D konnten bis zum 15.12.2020 direkt beim MWK eingereicht werden.
Anträge sollten auf dem für dieses Programm vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.
Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird nach Verfügbarkeit der Mittel und Datum des Antragseingangs entschieden. Anträge in Linie C ab 8.000 € und in Linie D müssen direkt an das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur gerichtet werden.
Dieses Förderprogramm ist abgeschlossen. Es sind keine Anträge mehr möglich!
Zusätzlich zum Niedersächsischen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen fördert das Land Niedersachsen im Jahr 2022 einmalig Investitionen zur Verbesserung der technischen und digitalen Infrastruktur von kleinen Kultureinrichtungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in der Regel Kultureinrichtungen mit nicht mehr als drei Vollzeitstellen, nur in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Zwei oder mehr antragsberechtigte Einrichtungen können sich auch zusammenschließen, um gemeinsam digitale Infrastruktur zu beschaffen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software). Der Kaufpreis muss 5.000 Euro brutto überschreiten, die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der Kosten betragen (also z. B. 4.500 Euro zu Kosten von 5.000 Euro). Die Förderhöchstgrenze pro Antrag beträgt 25.000 Euro. Förderfähig sind u. a. EDV-Grundausstattungen, digitale Veranstaltungstechnik, der Ausbau von Serverkapazitäten und Anschaffungen von Software. Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben zur Gestaltung, Erstellung und Aktualisierung von Homepages und Schulungen zu Hard- und Software.
Wer vergibt die Fördermittel?
Die Emsländische Landschaft vergibt die Förderungen in diesem Programm in ihrem Gebiet (Emsland und Grafschaft Bentheim) auf Basis einer Richtlinie des Landes Niedersachsen, die auf dieser Seite veröffentlicht ist. Anträge können bis zum 31.10.2022 eingereicht werden. Geförderte Maßnahmen müssen bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 (30.6.2023) realisiert und abgerechnet sein.
Das Theaterpädagogische Zentrum Lingen (TPZ Lingen) ist eine Fachakademie für Theater, Spiel, Tanz, Zirkus und Medien in Trägerschaft der Emsländischen Landschaft e. V. Mehr als 50.000 Menschen besuchen es jedes Jahr.
Das TPZ Lingen ist das größte und älteste Theaterpädagogische Zentrum in Deutschland und hat seinen Sitz im historischen Professorenhaus im Zentrum Lingens. Herzstück ist ein urig-gemütlicher Theatersaal mit 130 Sitzplätzen und Bühne. Neben Übungsräumen, einer Werkstatt, einem Café und einem Erlebnishaus beherbergt das Professorenhaus auch einen Kostümfundus und eine Werkstattbühne.
Einige Angebote im Theaterpädagogischen Zentrum Lingen
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in der Regel Kultureinrichtungen mit nicht mehr als drei Vollzeitstellen, nur in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Zwei oder mehr antragsberechtigte Einrichtungen können sich auch zusammenschließen, um gemeinsam digitale Infrastruktur zu beschaffen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software). Der Kaufpreis muss 5.000 Euro brutto überschreiten, die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der Kosten betragen (also z. B. 4.500 Euro zu Kosten von 5.000 Euro). Die Förderhöchstgrenze pro Antrag beträgt 25.000 Euro. Förderfähig sind u. a. EDV-Grundausstattungen, digitale Veranstaltungstechnik, der Ausbau von Serverkapazitäten und Anschaffungen von Software. Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben zur Gestaltung, Erstellung und Aktualisierung von Homepages und Schulungen zu Hard- und Software.
Wer vergibt die Fördermittel?
Die Emsländische Landschaft vergibt die Förderungen in diesem Programm in ihrem Gebiet (Emsland und Grafschaft Bentheim) auf Basis einer Richtlinie des Landes Niedersachsen, die auf dieser Seite veröffentlicht ist. Anträge können bis zum 31.10.2022 eingereicht werden. Geförderte Maßnahmen müssen bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 (30.06.2023) realisiert und abgerechnet sein.
Die Emsländische Landschaft e.V. für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim vergibt ab sofort zusätzliche Mittel zur Förderung energetischer Maßnahmen, um den Energiebedarf regionaler Kultureinrichtungen zu verbessern und energetische Sanierungen zu ermöglichen. Dementsprechend muss es sich um Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung handeln. Die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten Mittel sind begrenzt. Anträge sollten daher zeitnah gestellt werden.
Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder (im Theaterbereich) nicht mehr als fünf Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.
Fördersumme: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Anträge können mit dem Antragsformular bis zum 15.10.2024 gestellt werden.
Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen bei der Emsländischen Landschaft trifft der Vorstand.
Weitere Informationen zu Ausschreibung und Antragsverfahren erhalten Sie auch auf der Website des MWK.
Gefördert durch:
Sitz der Emsländischen Landschaft e.V.
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